Unser Honorar

Unser Honorar orientiert sich an den Honorargrundsätzen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Demnach ergibt sich das Honorar auf Grund der aufgewendeten Zeit und der Größe der geprüften Gesellschaft.

Auf Basis einer Leistungsbeschreibung können wir auch ein Pauschalhonorar für die Prüfung anbieten.

Da eine Erstprüfung mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden ist, können wir für den Fall der Erteilung eines Auftrages für 3 Jahre einen reduzierten Preis anbieten. Für die Folgejahre behalten wir uns eine Honorarsteigerung im Rahmen der Erhöhung der Personalkosten vor.

Es gelten grundsätzlich die Allgemeinen Auftragsbedingungen der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (AAB)

Bei Prüfungsfeststellungen, die es notwendig machen den geplanten Arbeitsumfang erheblich auszuweiten, weisen wir Sie rechtzeitig darauf hin und setzen uns über die Nachverrechnung der dadurch angefallenen Kosten mit Ihnen ins Einvernehmen.

 

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